Der Auftragnehmer verpflichtet sich, absolut fachgerechte, den SIA-Normen entsprechende Arbeit zu leisten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Maurern des Auftragnehmers genügend Material, Hilfsmittel und Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen, um ein speditives und genaues Arbeiten zu ermöglichen. Insbesondere sind die zu erstellenden Wände, Fenster und Türen vorgängig anzuzeichnen und die Meterrisse innert nützlicher Frist anzubringen. Der Kran ist so zu organisieren, dass für den Auftragnehmer nur in Ausnahmefällen Warte-zeiten entstehen.
 
Bei Schalungen und Mauerwerk mit Hilfskräften des Auftragnehmers gilt:
•    Bei Mauerwerk und Deckenschalung: Material ab/an Kranhaken auf Decke.
•    Bei Wandschalung: Material ab/an Kranhaken auf Decke und Depot.
•    Inklusive ausschalen (mit ausnageln, grob reinigen und stapeln).
•    Verpackungsplastik sauber auf Palette deponiert, an Kranhaken.
•    Mauerwerk-Etappe stossbesenrein und sauber.
•    Benötigte handelsübliche Ausgleich- und Teilsteine
(1/2 KN, Anschlagsteine, Dosensteine etc.) werden vom Auftraggeber geliefert.  
•    Auf Wunsch abdecken des Mauerwerks, mit auf die Decke gelieferten Schalbrettern.
•    Verschwenken des Mauerwerks durch den Auftraggeber.
Die geleisteten Arbeiten werden gemeinsam nach SIA-Normen ausgemessen. Abzüge infolge Beanstandungen oder geleisteten Regiearbeiten können ohne unsere Besichtigung (vor dem Verputz) und gegenseitiger Absprache nicht akzeptiert werden. Wir empfehlen, die gemauerten Stockwerke mit dem leitenden Maurer und dem zuständigen Aufsichtsorgan des Auftraggebers vor den Schalungsarbeiten nach SIA Normen zu kontrollieren.
Bei Schlechtwetter können die Arbeiter des Auftragnehmers in Regie (Spezialpreis: Maurer Fr. 60.–, Hilfsarbeiter  
Fr. 45.–) beschäftigt oder freigestellt werden.
Die Schlussabrechnung erfolgt einen Monat nach Voll-endung der Auftragnehmerarbeit und ist innert 30 Tagen zu begleichen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet.